Einrichtung von Notbetreuungsgruppen für Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen
Für Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen wird eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten sichergestellt, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann.
Bitte senden Sie uns dazu den ausgefüllten Antrag zu, welchen Sie unter folgendem Link, oder unter Download, finden können.
Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Dazu zählen Einrichtungen
- der Gesundheitsversorgung und der Pflege
- der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
- der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
- der Lebensmittelversorgung
- zur Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung ist durch eine schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers bei der Schule nachzuweisen.
Weitere Voraussetzung:
Gilt für Alleinerziehende und wenn beide Elternteile Schlüsselpersonen sind.