0001 FleyerLiebe Eltern und Erziehungsberechtigte, an dieser Stelle werden wir Sie u.a. mit den neuesten Informationen rund um das Thema "Schule unter Corona-Bedingungen" versorgen. Unsere neue Schulministerin, Frau Feller, hat ein Corona-Konzept für die nächsten Monate vorgestellt. Der entsprechende Brief des Schulministeriums an alle Eltern und Erziehungsberechtigten ist HIER zu finden.

Brief der Ministerin an die volljhrigen Schlerinnen und Schler 1


Brief der Ministerin

Das Wichtigste aus dem Leitfaden des Corona-Konzepts ist hier zusammengefasst:

Masketragen: Es wird empfohlen, in den Innenräumen der Schulen eine medizinische Maske (oder eine FFP2-Maske) zu tragen. „Aus dieser Empfehlung kann jedoch keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske abgeleitet werden“, heißt es im Handlungsleitfaden. „Eine solche Verpflichtung kann weder durch den Beschluss der Schulkonferenz herbeigeführt werden noch ist das Hausrecht der Schulträger hierzu eine geeignete Rechtsgrundlage“. Unabhängig hiervon besteht in den Schulbussen nach wie vor die Verpflichtung eine Maske zu tragen! Bitte entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, ob und in welchen Situationen eine Maske getragen werden soll!

Tests: Das Land stellt Antigenselbsttests für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler können über ihre Klassenlehrkräfte zu jedem Monatsbeginn 5 Tests für den häuslichen Gebrauch bekommen. Vorgesehen ist demnach, dass die Schülerinnen und Schüler sich bei Symptomen wie Fieber, Husten, Halsweh, Schnupfen, oder anderen einschlägigen Symptomen selbst zu Hause testen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Tests bei Vorliegen von Symptomen oder nach einem engen Kontakt mit  positiv getesteten Personen morgens vor dem Schulbesuch verwendet werden.

Schulbeginn: Am ersten Schultag nach den Sommerferien - also am 10. August - erhalten alle Schüler:innen die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen. Wir werden demnach am ersten Schultag Tests für alle Schüler:innen zur Verfügung stellen. Die Teilnahme ist freiwillig.

Umgang mit positiven Testergebnissen: Positive Selbsttests müssen durch Bürger- oder PCR-Test abgesichert werden. Ist auch dieser positiv, besteht für Schüler, Lehr- und Betreuungskräfte die Verpflichtung, „sich unverzüglich auf direktem Weg in die Isolierung zu begeben“. Diese endet grundsätzlich nach zehn Tagen oder bei früherem Negativtest schon nach fünf Tagen. Kontaktpersonen - etwa Sitznachbarn - können die Schule weiterhin besuchen. „Hier gilt aber die Empfehlung zum Selbsttest nach dem Kontakt.“

Befugnisse der Lehrerinnen und Lehrer: Treten Symptome erst in der Schule auf und es liegt kein aktueller negativer Befund vor, soll in der Schule getestet werden. Die Entscheidung darüber liege bei der Lehrkraft, erklärt der Leitfaden. Diese beurteile auch, „ob bei schweren Symptomen überhaupt eine weitere Teilnahme am Unterricht vertretbar ist“. In einem solchen Fall ist die Testung verpflichtend, andernfalls sind die Kinder umgehend abzuholen.

Erkältungen: „Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch - selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests - nicht angezeigt“, betont das Corona-Konzept.

Lüften: Weiterhin wird das regelmäßige Lüften wichtig sein. Luftmessgeräte in unseren Klassenräumen messen die Luftqualität und können an das notwendige Lüften erinnern. Vor allem für die kälteren Jahreszeiten soll angemessene Kleidung mitgebracht werden.

Prüfungen und Klassenarbeiten bzw. Klausuren: Wer vor einer Prüfung steht und an Corona erkrankt, ist während der verpflichtenden Isolationszeit von der Prüfung freigestellt. Nach fünf Tagen Isolierung muss der Prüfling ein neues positives Bürger- oder PCR-Testergebnis oder ein ärztliches Attest vorweisen, um entschuldigt zu sein und die Prüfung später nachholen zu können.